Verschärfte Massnahmen ab Montag, 20. Dezember 2021
Der Bundesrat hat erneut entschieden, ab Montag, 20. Dezember 2021 die Corona-Massnahmen zu verschärfen.
Neu gilt die 2G oder 2G+ Zertifikatspflicht. Unter 16-jährige Kinder und Jugendliche unterstehen weder der Zertifikats- noch der Maskenpflicht.
Die Geschäftsleitung der Migros Luzern hat sich entschieden die 2G+ Regelung zu übernehmen.
Das bedeutet, dass ab sofort nur Personen mit gültigem 2G+ Zertifikat Zutritt zu den Indooranlagen erhalten. Neben den Unter-16-Jährigen gilt einzig noch eine Ausnahme für Unterrichtende und Mitarbeiter in einem Anstellungsverhältnis, für die nur Maskenpflicht besteht.
Es gibt keine Ausnahme bei der Zertifikatpflicht für das Kurswesen und die Fixplatzinhaber*innen.
Folgende Regelungen gelten in den Sportparks Kriens und Dierikon:
Zertifikatspflicht und Maskenpflicht
1. Für alle Personen (ausser den untenstehenden Ausnahmen) gilt zum Spielen in den Indooranlagen der Sportparks die Zertifikatspflicht 2G+
2. Bedeutung 2G+: Genesen oder Geimpft und negativ getestet. Auf einen Test verzichtet werden kann, wenn das Genesungs-/Impfzertifikat nicht älter als 4 Monate ist. Wenn das Zertifikat älter ist, muss zusätzlich ein negatives gültiges Testergebnis vorgewiesen werden. Keine Maskenpflicht auf dem Sportplatz.
In allen anderen Räumlichkeiten muss eine Maske getragen werden (Eingang, Garderoben, Empfang, beim Bewegen in den Gängen und im Restaurant).
3. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren unterstehen weder einer Masken- noch einer Zertifikatspflicht.
4. Unterrichtende und Mitarbeiter, in einem Anstellungsverhältnis (Anstellungsvertrag mit Sportparks, Restaurant, Tennisclub, Tennisschule etc.), unterstehen nicht der Zertifikatspflicht, jedoch der Maskenpflicht.
5. Für Swiss Olympic Card Holder (ohne Funktionäre und Techniker) besteht nur die Zertifikatspflicht 3G und keine Maskenpflicht. Siehe Liste der Card Holder https://www.swissolympic.ch/athleten-trainer/swiss-olympic-card/card-inhaber?searchId=2702
6. Für Mitglieder von Interclub Teams der Nationalligen A, B und C Aktive besteht nur die Zertifikatspflicht 3G und keine Maskenpflicht.
7. Die Sportparks überprüfen die Gültigkeit des Zertifikats.
Restaurant/ Rezeption / Clubhaus
1. Für die Restaurants gelten die Vorgaben des Bundes für die Gastronomie: Zertifikatspflicht 2G und Maskenpflicht.
2. Im Restaurant muss die Maske bis zu dem Moment, an dem Sie am Tisch sitzen und essen oder trinken, getragen werden.
Wir bedauern diese Situation und bitten Sie um Verständnis, wenn wir in unseren Anlagen die geforderten Massnahmen konsequent umsetzen werden.
Das angepasste Schutzkonzept finden Sie hier:22Schutzkonzept SP Luzern 13.1
Kurzfristige Änderungen vorbehalten)